Was Rechtliches bzgl. ETSI EN 301 893
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Was Rechtliches bzgl. ETSI EN 301 893
Hallo,
ich habe mich gerade mit der ETSI EN 301 893 beschäfftigt. Gemäß dieser Norm wird wohl nicht zwischen indoor und outdoor unterschieden. Ferner ist der Frequenzbreich von 5150 – 5250 MHz auch ohne DFS gestattet. Demzufolge müsste ich doch zwei LANCOMs für eine outdoor-Bridge fest(!!!) auf dem Turbokanal 42 (5210 MHz) betreiben dürfen, sofern ich 23 dBm EIRP nicht überschreite - interpretiere ich die Norm da richtig?
ich habe mich gerade mit der ETSI EN 301 893 beschäfftigt. Gemäß dieser Norm wird wohl nicht zwischen indoor und outdoor unterschieden. Ferner ist der Frequenzbreich von 5150 – 5250 MHz auch ohne DFS gestattet. Demzufolge müsste ich doch zwei LANCOMs für eine outdoor-Bridge fest(!!!) auf dem Turbokanal 42 (5210 MHz) betreiben dürfen, sofern ich 23 dBm EIRP nicht überschreite - interpretiere ich die Norm da richtig?
Moin,
zumindest bei der in Deutschland geltenden Verordnung der BNetzA ist der
Frequenzbereich 5,15...5,35 GHz nur für Indoor-Betrieb zugelassen, des weiteren
ist beim Betrieb auf 5,15..5,25 GHz ohne DFS die EIRP auf 60mW bzw. 30mW ohne
TPC beschränkt. Die Sendeleistungsbeschränkungen sollen wohl irgendwann
fallen, so daß in diesem Bereich auch ohne DFS 200mW erlaubt sind, aber mir ist
nichts davon bekannt, daß der Bereich von 5,15..5,35 GHz irgendwann auch
für Outdoor-Betrieb erlaubt sein soll.
Gruß Alfred
zumindest bei der in Deutschland geltenden Verordnung der BNetzA ist der
Frequenzbereich 5,15...5,35 GHz nur für Indoor-Betrieb zugelassen, des weiteren
ist beim Betrieb auf 5,15..5,25 GHz ohne DFS die EIRP auf 60mW bzw. 30mW ohne
TPC beschränkt. Die Sendeleistungsbeschränkungen sollen wohl irgendwann
fallen, so daß in diesem Bereich auch ohne DFS 200mW erlaubt sind, aber mir ist
nichts davon bekannt, daß der Bereich von 5,15..5,35 GHz irgendwann auch
für Outdoor-Betrieb erlaubt sein soll.
Gruß Alfred
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-- Edgar Froese, 1944 - 2015
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Hallo Alfred,
bin etwas verwirrt, wie ist das nun mit der ETSI EN 301 893? Gilt die in Deutschland oder nicht? Gelten in Deutschland nach wie vor Vorgaben der Bundesnetzagentur? Ich kann in der Norm ETSI EN 301 893 keine Unterscheidung zwischen indoor/outdoor finden! Ich bin kein Jurist, bloß etwas verwirrt, an was ich mich nun halten muss!
Gruß
Stefan
bin etwas verwirrt, wie ist das nun mit der ETSI EN 301 893? Gilt die in Deutschland oder nicht? Gelten in Deutschland nach wie vor Vorgaben der Bundesnetzagentur? Ich kann in der Norm ETSI EN 301 893 keine Unterscheidung zwischen indoor/outdoor finden! Ich bin kein Jurist, bloß etwas verwirrt, an was ich mich nun halten muss!
Gruß
Stefan
Moin,
ETSI ist erstmal nur eine Norm, die von einem Kommitee gemacht wurde. Was die
lokalen Regulierungsbehörden daraus machen, ist letzten Endes deren Sache. Die
ETSI-Norm gilt dabei natürlich als Richtschnur, und Vertreter der Behörden sind auch
bei ETSI vertreten.
Die Ofcom in Großbritannien hat ja z.B. auch noch weitere Frequenzen freigegeben,
die nirgendwo anders in Europa erlaubt sind. Umgekehrt war die Nutzung der
5,4...5,7 GHz-Bandes für Outdoor-Betrieb lange Zeit in Österreich nicht erlaubt,
obwohl's ja auch zur EU gehört...
Gruß Alfred
ETSI ist erstmal nur eine Norm, die von einem Kommitee gemacht wurde. Was die
lokalen Regulierungsbehörden daraus machen, ist letzten Endes deren Sache. Die
ETSI-Norm gilt dabei natürlich als Richtschnur, und Vertreter der Behörden sind auch
bei ETSI vertreten.
Die Ofcom in Großbritannien hat ja z.B. auch noch weitere Frequenzen freigegeben,
die nirgendwo anders in Europa erlaubt sind. Umgekehrt war die Nutzung der
5,4...5,7 GHz-Bandes für Outdoor-Betrieb lange Zeit in Österreich nicht erlaubt,
obwohl's ja auch zur EU gehört...
Gruß Alfred
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Hallo Alfred,
okay, Du hast wohl (wie eigentlich immer) recht, ich habe nach einer legalen Möglichkeit gesucht, den 24-stündigen DFS-Rescan zu umgehen.... Aber eigentlich ist es juristisch zumindest eine Frage Wert, ob zwei LANCOMs im Bridge-Betrieb mit Antennen hinter Fenstern nicht doch als indoor zu bewerten sind - schließlich sind ja 100% der am WLAN beteiligten Geräte in geswchlossenen Räumen, auch wenn die geschlossenen Räume etwas voneinander enrfernt sind!
Gruß
Stefan
okay, Du hast wohl (wie eigentlich immer) recht, ich habe nach einer legalen Möglichkeit gesucht, den 24-stündigen DFS-Rescan zu umgehen.... Aber eigentlich ist es juristisch zumindest eine Frage Wert, ob zwei LANCOMs im Bridge-Betrieb mit Antennen hinter Fenstern nicht doch als indoor zu bewerten sind - schließlich sind ja 100% der am WLAN beteiligten Geräte in geswchlossenen Räumen, auch wenn die geschlossenen Räume etwas voneinander enrfernt sind!
Gruß
Stefan
Hallo,
ich bin gerade zufällig hier vorbeigekommen.
Bis vor kurzem galt die Verfügung 35/2002 der RegTP, seit neuestem gilt die Verfügung 8/2006.
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/5009.pdf
Im Gegensatz zur Verfügung 35/2002 ist die Allgemeinzuteilung jetzt bis zum 31.12.2016 befristet.
Gruß
Panjan
ich bin gerade zufällig hier vorbeigekommen.
Bis vor kurzem galt die Verfügung 35/2002 der RegTP, seit neuestem gilt die Verfügung 8/2006.
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/5009.pdf
Im Gegensatz zur Verfügung 35/2002 ist die Allgemeinzuteilung jetzt bis zum 31.12.2016 befristet.
Gruß
Panjan
Es ist halt die Frage, wie die Juristen die Forderung "... bei denen die Abschrimung durch die Außenhaut für die erforderliche Dämpfung sorgt" bewerten.antennenaugust hat geschrieben:Aber eigentlich ist es juristisch zumindest eine Frage Wert, ob zwei LANCOMs im Bridge-Betrieb mit Antennen hinter Fenstern nicht doch als indoor zu bewerten sind - schließlich sind ja 100% der am WLAN beteiligten Geräte in geswchlossenen Räumen, auch wenn die geschlossenen Räume etwas voneinander enrfernt sind!

Gruß
Panjan
Was mich bei dem verlinkten Dokument der BNetzA wundert ist, daß es keinerlei Erwähnung der 24-Stunden-Rescan-Thematik bzgl. EN 301 893 gibt. Eigentlich müßte die doch dem Datum nach in die neue Allgemeinzuteilung eingeflossen sein, ist sie aber nicht. Oder zumindest wird sie hier nicht erwähnt. Weiß da jemand was genaueres drüber?
Was mich auch wundert ist daß wieder eine Befristung vorgenommen wurde. Bei der letzten Allgemeinzuteilung hat man sich noch gegen eine Befristung entschieden um dynamischer auf technische Entwicklungen reagieren zu können. Immerhin hat die letzte Allgemeinzuteilung nur 4 Jahre überlebt. Würde mich schon sehr wundern wenn in 10 Jahren immernoch die selbe Allgemeinzuteilung gelten würde
Was mich auch wundert ist daß wieder eine Befristung vorgenommen wurde. Bei der letzten Allgemeinzuteilung hat man sich noch gegen eine Befristung entschieden um dynamischer auf technische Entwicklungen reagieren zu können. Immerhin hat die letzte Allgemeinzuteilung nur 4 Jahre überlebt. Würde mich schon sehr wundern wenn in 10 Jahren immernoch die selbe Allgemeinzuteilung gelten würde

Moin,
die Begrenzung der Gültigkeit eines Kanals ist in der ETSI-Norm enthalten, und auf
die bezieht sich die Zulassung ja. Die Radarmuster selber sind in dem Dokument der
BNetzA selber ja auch nicht nochmal erwähnt und sie gelten trotzdem...
Gruß Alfred
die Begrenzung der Gültigkeit eines Kanals ist in der ETSI-Norm enthalten, und auf
die bezieht sich die Zulassung ja. Die Radarmuster selber sind in dem Dokument der
BNetzA selber ja auch nicht nochmal erwähnt und sie gelten trotzdem...
Gruß Alfred
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alf29 hat geschrieben:Moin,
die Begrenzung der Gültigkeit eines Kanals ist in der ETSI-Norm enthalten, und auf
die bezieht sich die Zulassung ja. Die Radarmuster selber sind in dem Dokument der
BNetzA selber ja auch nicht nochmal erwähnt und sie gelten trotzdem...
Gruß Alfred
.... verdamt das Leben könnte so einfach sein

Aber ich könnte jetzt auch dem Nähkästchen plaudern und sagen, das mir mal zu Ohren gekommen ist das jemand eine 2,4Ghz Bridge mit Yagi, 1m Kabel und einem 1Watt Booster gebaut hat. Die Nachbarn konnten von heute auf morgen kein Handy mehr nutzen. Die Techniker der Mobilfunkbetreiber stellten vor Ort fest, das irgend etwas aus dem eigendlichen 2,4Ghz Bereich stört. Nachdem die Strecke aus war konnte man auch wieder das Handy benutzen

Marc
>150 Wlan Geräte für den Backbone im Einsatz. Einige Server für die User-Einwahl via PPPoE. LWL-Standleitung als Uplink...>500 Kundenclients. >10TB je Monat Traffic u.s.w. Wlan-Link von 100m bis 15km Entferung.
Moin,
je nachdem wie weit das WLAN-Modul selber schon
'hochgedreht' wurde - für PRISM-Module gab es mal
solche Anleitungen, wie man wo an welchen
Kalibrierdaten drehen muß, damit's lauter wird. In einem
WLAN-Modul selber laufen allerlei andere Zwischen- und
Mischerfrequenzen herum, die dann Mischprodukte auf
allen möglichen Frequenzen ergeben können.
Gruß Alfred
Mögliche Nebenaussendungen auf anderen Frequenzen,Was mich aber wundert: Wieso hat ein 2,4 GHz WLAN die Handys gestört? Ist doch GSM auf 900/1800 MHz oder?
je nachdem wie weit das WLAN-Modul selber schon
'hochgedreht' wurde - für PRISM-Module gab es mal
solche Anleitungen, wie man wo an welchen
Kalibrierdaten drehen muß, damit's lauter wird. In einem
WLAN-Modul selber laufen allerlei andere Zwischen- und
Mischerfrequenzen herum, die dann Mischprodukte auf
allen möglichen Frequenzen ergeben können.
Gruß Alfred
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